Das deutsche Erbrecht

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, wer erbberechtigt ist, wenn kein Testament vorliegt:

  • Erben erster Ordnung:
    Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung:
    Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
  • Erben dritter Ordnung:
    Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
Trauerfeier

Den Erben erster Ordnung steht grundsätzlich ein gesetzlicher Pflichtanteil zu. Ansonsten dürfen Sie Ihr Erbe aufteilen, wie Sie es wünschen. Dafür setzen Sie ein Testament auf, das Sie eigenhändig schreiben und unterschreiben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen. Zur vollständigen Rechtssicherheit lassen Sie Ihr Testament vom Notar beurkunden oder direkt von diesem aufsetzen.

Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

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